Förderung verständlich unterscheiden
KBB unterstützt bei der Vorbereitung. Eine Förderzusage kann ausschließlich der zuständige Kostenträger nach persönlicher Prüfung und vor Beginn der Maßnahme erteilen.
In vier Schritten gut vorbereitet starten
Beratung bei KBB
Wir klären gemeinsam, welche Maßnahme zu Ihrer Situation passt, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie den nächsten Schritt mit dem Kostenträger vorbereiten.
Abstimmung mit dem Kostenträger
Mit den richtigen Angaben zu Kostenträger, Kundennummer und Maßnahme kann Ihr Anliegen eindeutig zugeordnet und geprüft werden.
Unterlagen vollständig einreichen
Sie reichen die benötigten Nachweise und Formulare vollständig ein, damit die zuständige Stelle ohne unnötige Rückfragen entscheiden kann.
Entscheidung und Startplanung
Nach der Förderentscheidung stimmen wir den möglichen Start und den Ablauf der Maßnahme mit Ihnen ab.
Das Qualifizierungschancengesetz bezeichnet eine gesetzliche Reform und keinen eigenen Gutschein. Beschäftigtenqualifizierung und Qualifizierungsgeld sind unterschiedliche Förderwege mit eigenen Voraussetzungen.
Bildungsgutschein
Kann passen für: Menschen, bei denen eine Weiterbildung für die berufliche Eingliederung oder zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit erforderlich sein kann.
Wichtig: Die Agentur für Arbeit berät vor Beginn. Gutschein, Bildungsziel, Region und Gültigkeit können begrenzt sein; Maßnahme und Träger müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Bundesagentur für Arbeit: BildungsgutscheinAVGS
Kann passen für: Menschen, für die Coaching, Qualifizierung oder Vermittlungsunterstützung zur beruflichen Eingliederung passend sein kann.
Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Entscheidend sind die Vorgaben im Gutschein und die schriftliche Bewilligung vor Beginn der Maßnahme.
Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinBeschäftigtenqualifizierung
Kann passen für: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ihre Betriebe, wenn eine berufliche Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis geplant wird.
Wichtig: Dieser Förderweg wird häufig mit dem Qualifizierungschancengesetz verbunden, ist aber nicht mit AVGS oder dem Bildungsgutschein für Arbeitsuchende gleichzusetzen. Betrieb und Agentur für Arbeit klären Antrag, Zulassung, Umfang und Beteiligung.
Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildungsförderung für BeschäftigteQualifizierungsgeld
Kann passen für: Beschäftigte in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf, wenn die betrieblichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein können.
Wichtig: Das Qualifizierungsgeld ist ein eigener Förderweg und keine andere Bezeichnung für Beschäftigtenqualifizierung. Der Betrieb finanziert die Weiterbildung; die Agentur für Arbeit prüft die Entgeltersatzleistung und die weiteren Voraussetzungen.
Bundesagentur für Arbeit: QualifizierungsgeldBerufliche Rehabilitation
Kann passen für: Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden soll.
Wichtig: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Aus- und Weiterbildung umfassen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, wird im Einzelfall entschieden.
Deutsche Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenKBB prüft Unterlagen auf Vollständigkeit und unterstützt bei der Zuordnung. Über Förderfähigkeit, Umfang, Nebenleistungen und Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.
